7 Wichtige Regelungen

Alle die hier aufgelisteten Informationen bezüglich Bitcoins und Kryptowährungen im allgemeinen wurden nach bestem Wissen und aktuellstem Zeitpunkt erarbeitet. Wir möchten darauf hinweisen, dass dies ist keine Krypto Steuerberatung ersetzt konkrete Abklärungen mit den zuständigen Behörden (Finanzamt, Steuerbehörden, Steuerbehörden).

Inhalt

1. Bitcoin Gewinne in der Schweiz versteuern

Wer mit Kryptowährungen Gewinne erzielt, muss auch in der Schweiz auf die Besteuerung achten. So gilt es zu beachten, dass nicht alle Transaktionen steuerpflichtig sind und es muss zwischen Kursgewinnen und wirtschaftlichem Mining unterschieden werden.

2. Wie besteuert man Bitcoin und Co.?

Der Kryptowährungssaldo kann im Steuerformular in der Liste der Wertpapiere und Vermögenswerte unter Angabe der jeweiligen Kryptowährung als “Sonstige Vermögenswerte” deklariert werden.
Ein Auszug aus der Brieftasche (digital wallet) mit allen am Fälligkeitstag vorhandenen Guthaben von Bitcoin, Ethereum und Co. dient als Nachweis in der Steuererklärung.

3. Der Jahresendkurs ist wichtig, also per 31. des letzen Jahres

Es ist allgemein bekannt, dass es für Kryptowährungen keine einheitlichen Kurse gibt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung verwendet daher einen Durchschnittswert von verschiedenen Börsen.

Wenn die Steuerverwaltung keinen offiziellen Marktwert der gehaltenen Kryptowährung beibehält, kann der Kaufpreis oder der Jahresendkurs an einer gemeinsamen Börse angezeigt werden (Wichtig: auch hier ist die Abwicklung von Kanton zu Kanton unterschiedlich).

4. Bitcoins als geldwertes Recht auf eine Sache

Nahezu jedes Land hat inzwischen eigene Regeln für die Besteuerung von Kryptowährungen, wenn es darum geht, wie Gewinne aus digitalen Währungen besteuert werden.  Sicher ist, dass Bitcoin und die anderen Kryptowährungen als ein Währungsrecht auf eine Sache auf der Grundlage sogenannter zivilrechtlicher Qualifikationen angesehen werden können.

Dies führt wiederum dazu, dass Kryptowährungen nach Art 13 zum Nettovermögen gehören. 1 StHG.

Wichtig: Nur kleinere Beträge, die im Rahmen des Zahlungsverkehrs verwendet werden, müssen nicht analog zum Schweizer Franken als Bargeld deklariert werden. Bitcoins und die anderen digitalen Währungen müssen jedoch tatsächlich zur Zahlung verwendet werden.

5. Die Schwierigkeit der Bitcoin Bewertung

Ein weiterer Streitpunkt im schweizerischen Steuerrecht ist die Bewertung von Vermögenswerten, die sich aus dem Handel mit Kryptowährungen ergeben können. Konkret handelt es sich dabei um die Bewertung der Einzelpreise der Kryptocoins, d. H. Des Zeitpunkts, zu dem dies im Detail erfolgen soll. So hat die Schweizer Steuerkonferenz im Jahr 2016 empfohlen, Bitcoin als Fremdwährung zu behandeln und einzustufen.

Folglich ist der für die Vermögenssteuer maßgebliche Wert in der Regel der Wechselkurs der Kryptowährung zum 31. Dezember des Jahres. In Bezug auf die Besteuerung von Kryptowährungen und die daraus resultierenden Gewinne in der Schweiz ist daher zu beachten, dass Bestände an Kryptowährungen Teil des Nettovermögens sind und daher der Vermögenssteuer unterliegen.

6. Sind Bitcoin Preisgewinne auch steuerpflichtig?

Wechselkursgewinne aus einem im Privatvermögen gehaltenen Münzkredit bzw. reine Bitcoins (Wallets) werden in der Schweiz als Veräußerungsgewinne bezeichnet und sind daher in der Schweiz steuerfrei.

Achtung Mining: Anders ist die Situation beim Kryptomining, da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit oder eine Erwerbstätigkeit handelt. Dies fällt in den Bereich der Einkommensteuer, so dass die Einkünfte aus dem Bergbau tatsächlich steuerpflichtig sind. Wenn dieses Einkommen nicht angegeben wird, handelt es sich um eine Steuerhinterziehung.

7. Die Bestände an Kryptowährungen fallen in den Bereich der steuerpflichtigen Vermögenswerte

Der Wert der Kryptowährungen wird dann zu den anderen Vermögenselementen (z. B. Bankguthaben, Aktien, Bargeld, Immobilien) addiert und besteuert. Hier liegt der Steuersatz in der Regel zwischen 0,2 und 3% des Vermögens mit einer Befreiungsgrenze von bis zu rd. 100’000 Franken (je nach Kanton).

Alle Kryptowährungen müssen erfasst werden – nicht nur Bitcoins
Kursgewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind steuerfrei – Kursverluste sind aber auch steuerlich nicht abzugsfähig.

Man Merke: Das Kryptomining fällt in den Bereich der Einkommensteuer und ist daher steuerpflichtig.