Die Grundsteuer
Kredite in Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer (§ 38 StG). Diese sind in den Depots und Kreditkonten aus Vereinfachungsgründen als “Restguthaben” unter Angabe des Namens der Kryptowährung anzugeben. Der Nachweis muss durch einen Ausdruck der digitalen Brieftasche (Wallet) zum Ende des Steuerzeitraums erbracht werden.
Für Bitcoin veröffentlicht die ESTV einen Jahresendsteuersatz. Andere Krypto-Währungen sind zum Jahresendkurs der gängigsten Börsenplattform für diese Währung zu deklarieren.
Der Abbau von Kryptowährungen durch die Bereitstellung von Rechenleistung für eine natürliche Person führt zu einem steuerpflichtigen Einkommen aus der Selbständigkeit.
Einkommenssteuer
Veräußerungsgewinne aus beweglichem Privatvermögen sind steuerfrei (§ 16 Abs. 3 StG) und Veräußerungsverluste sind steuerlich nicht relevant. Kryptowährungen des Betriebsvermögens unterliegen den steuerlichen Vorschriften über die Selbständigkeit. Dies gilt insbesondere für den kommerziellen Handel mit Kryptowährungen. Die Praxis des kommerziellen Wertschriftenhandels (Rundschreiben Nr. 36 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 27. Juli 2012) wird analog auf die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung angewendet.
Allgemeine Informationen zu den Steuern in der Schweiz
Unbeschränkte Steuerpflichtige sind natürliche Personen, die ihren Steuerwohnsitz oder ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Die direkte Bundessteuer (“dBSt”) ist auf das Einkommen natürlicher Personen beschränkt. Es gibt keinen dBSt auf das Vermögen natürlicher Personen. Die Beurteilung und Referenz der dBSt wird von den Kantonen für den Bund und unter seiner Aufsicht durchgeführt. Die dBSt erfasst die Gesamteinnahmen, z.B. auch Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie sonstige Erträge (z.B. Gewinne von mehr als 1 000 Franken pro Gewinn aus einer Lotterie). Der gesetzliche Höchstsatz der dBSt beträgt 11,5% (Artikel 128 Absatz 1 a) der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft). Die Tarife sind direkt auf die Steuerberechnung anwendbar, es gibt keinen Steuersatz (bei kantonalen oder kommunalen Steuern wird die tatsächliche Steuerforderung durch Multiplikation der einfachen Steuer mit dem Steuersatz berechnet, ein Verhältnis, das in der Regel jedes Jahr neu definiert wird).
Neben den 26 Kantonen, die jeweils eigene kantonale Steuergesetze haben, sind über 2’000 Gemeinden berechtigt, Steuern zu erheben. Die Schweiz ist gekennzeichnet durch das Fehlen einer einheitlichen gesetzlichen Regelung der im ganzen Land geltenden Einzelsteuern.
Alle Kantone und Gemeinden sind mit dem System der allgemeinen Einkommenssteuer vertraut. Die Einkommenssteuer ähnelt in ihrer Struktur dem dBSt von natürlichen Personen. In allen Kantonen wird das Gesamteinkommen in der Regel ohne Unterscheidung der einzelnen Elemente oder ihrer Herkunft besteuert. Insbesondere sind die natürlichen Personen auf ihr gesamtes Arbeitseinkommen aus selbständiger oder abhängiger Erwerbstätigkeit, ihren Überschuss oder ihr Zusatzeinkommen sowie auf das Einkommen aus beweglichen und unbeweglichen Sachen usw. zu besteuern.